Arbeitshilfen und Recht: Verträge (SGB V)

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vdek, Knappschaft, BKK und SVLFG: HKP-Rahmenvertrag ab 01.01.2017

HKP-Rahmenvertrag mit vdek, Knappschaft, BKK und SVLFG nach Schiedsspruch vom 25.08.2017

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AOK/IKK SGB V - Zeitzuschläge ab 2024

AOK / IKK SGB V - Zeitzuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge

gemäß Schiedsspruch 2023

 

Von der AOK strittig gestellt: "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht teilen wir Ihnen nachfolgend die Gebührenpositionen für die Abrechnung von Zuschlägen mit. Die technische Ausprägung der Gebührenpositionen erfolgt zum 01.03.2024 und dient lediglich der Geltendmachung strittiger Forderungen der Leistungserbringer. Auf die Position der Krankenkassen in Bezug auf die Nichtgewährung der Zuschläge hat dies keine Auswirkungen." (Herr Guschel, AOK, E-Mail vom 26.03.2024)

GePos Bezeichnung
032603 Nachtzuschlag
032601 Sonntagszuschlag
032607 Feiertagszuschlag

Anlage 9 und Anlage 9a

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AOK/IKK: HKP-Rahmenvertrag ab 01.01.2020

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AOK/IKK: HKP-Vergütung und Gebührenpositionsnummernverzeichnis ab 01.01.2024

AOK und IKK: Anlage 9 und Anlage 9a

HKP-Vergütung ab 01.01.2024

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AOK/SVLFG (LKK) Rahmenvertrag über die häusliche Krankenpflege nach § 132a SGB V

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BKK, IKK, Knappschaft SGB V Rahmenvertrag über die häusliche Krankenpflege nach § 132a SGB V, inkl. Anlagen, gültig ab 1.9.2015

 

BKK, IKK, Knappschaft SGB V Vergütungsvereinbarung für die häusliche Krankenpflege nach § 132a SGB V, inkl. Anlagen, gültig ab 1.9.2015

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Bundesempfehlung gemäß § 132d Abs. 2 SGB V für die spezialisierte ambulante Palliativpflege

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Bundesrahmenempfehlung nach § 132 a Abs. 1 SGB V

Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege vom 10.12.2013 i.d.F. vom 30.08.2019

Diese Rahmenempfehlungen treten zum 01.12.2019 in Kraft

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