Versorgungsformen, die stationäre Pflege vermeiden - darin liegt die Zukunft

Der ABVP vertritt bundesweit ausschließlich Unternehmen der ambulanten Alten- und Krankenpflege. Die Unternehmensstrukturen umfassen Kleinstbetriebe, Großbetriebe, Einzelunternehmungen und Kapitalgesellschaften. Der ABVP ist ein Unternehmerverband, der von vielen verschiedenen Betrieben getragen wird. Er vereint somit Unternehmen, die die Zukunft der privaten ambulanten Pflege sichern und entscheidend mitgestalten - damit repräsentiert der ABVP einen Querschnitt der ambulanten Pflegebranche.

 

Ihre Vorteile

Aufgaben des ABVP

Der ABVP vertritt seine Mitglieder vor politischen Gremien, Behörden, Kranken- und Pflegekassen sowie vor anderen im Sozial- und Gesundheitswesen Tätigen. Er fördert die arbeits- und berufsrechtlichen sowie sozial-, gesundheits- und wirtschaftspolitischen Belange seiner Mitglieder und berät sie in diesen Bereichen ebenso wie im pflegefachlichen Bereich.

ABVP im Dialog

Das Magazin der ambulanten Pflege für unsere Mitglieder: Aktuelles aus den Ländern, Urteilsbesprechungen, Neues aus dem Arbeitsrecht,  und vieles mehr.  Probeheft ABVP im Dialog bestellen.

ABVP Rundschreiben

Alles, was in Bund und Land passiert, kompakt zusammengefasst.

ABVP Newsletter

Für unsere Mitglieder: der monatliche ABVP-Newsletter mit länderspezifischen Informationen aus der Pflege für die Pflege.

Seminare

Sie erwartet eine auf die speziellen Bedürfnisse der privaten ambulanten Pflege zugeschnittene Auswahl an Seminare

Verbandsaufbau

Bundesmitgliederversammlung

Die Bundesmitgliederversammlung findet einmal jährlich statt und ist das richtungsweisende und das höchste Beschlussgremium des Verbandes. Sie entlastet und wählt den geschäftsführenden Vorstand. Sie genehmigt den Haushaltsplan, sie legt die Mitglieds- beiträge fest und ist für Satzungsfragen verantwortlich.

Geschäftsführender Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand ist die aktive Vertretung der Mitglieder. Er führt die laufenden Geschäfte des Vereins und ist Vereins- vorstand im Sinne des BGB. Für bestimmte Aufgaben kann er weitere Vereinsmitglieder mit beratender Stimme kooptieren. Der Bundesgeschäftsführer nimmt an den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes mit beratender Stimme teil.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und den durch die jeweiligen Bundesländer gewählten Vorstandsmitgliedern. Er ist zuständig für die Beschlussfassung aller Bundesempfehlungen und Bundesverträge. Der Vorstand berät den geschäftsführenden Vorstand und ist zuständig für den Meinungsaustausch zwischen Bund und den Ländern. Er tagt in der Regel alle drei Monate. Der Bundesgeschäftsführer sowie die weiteren Geschäftsführer nehmen an seinen Sitzungen mit beratender Stimme teil.