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Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V.
Mindestlohn für Pflegekräfte- Arbeitshilfe des ABVP e.V. für seine Mitglieder
Das Bundeskabinett hat einen Mindestlohn für die ca. 560.000 beschäftigten Pflegekräfte beschlossen. Demnach müssen die Beschäftigten in ambulanten Diensten und Altenheimen ab 1. August im Westen mindestens 8,50 Euro und im Osten 7,50 Euro erhalten. Eine weitere Steigerung in zwei Stufen um jeweils 25 Cent soll ab 2012 und Juli 2013 erfolgen.
Der ABVP e.V. hält für seine Mitglieder hierzu eine Arbeitshilfe bereit.
Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch die Pressemitteilung des ABVP e.V. vom April 2010.
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Förderkreis Pflege- Fachkongress Transparenzoffensive in Hamburg und Wiesbaden
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Inhalt: Welche Grundlagen der Transparenzoffensive sind relevant für die Praxis ambulanter Pflegedienste? Wie sieht auf dem Hintergrund der aktuellen Gesetzgebung eine sach- und fachgerechte Pflegedokumentation aus? Welche Vorgehensweise(n)für die Wundversorgung, Wundverlaufsbeschreibung und Wunddokumentation sind nach dem geltenden Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden vorgeschrieben oder empfohlen?
Zielsetzung: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen die Neuerungen, die die Transparenzoffensive der Bundesregierung mit sich bringt und können ihre Einrichtung entsprechend auf erfolgreiche Prüfungen vorbereiten.
Zielgruppe: Entscheidungsträger in der ambulanten Kranken- und Altenpflege, Pflegedienst- und Einrichtungsleitungen, Mitglieder von Trägerschaften oder Krankenhäusern in Verantwortung für den ambulanten Sektor der Alten- und Krankenpflege.
Das Seminar findet zum einen am Mittwoch, 22.09.2010 in Hamburg statt.
Das Seminar findet ebenso am Donnerstag, 30.09.2010 in Wiesbaden statt.
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Fachkräfte: ABVP fordert frühzeitige Absicherung der Finanzierung des dritten Umschulungsjahres
Im Jahr 2006 hat die Bundesagentur für Arbeit die Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres eingestellt. Betroffen waren insbesondere die Pflegeberufe. Gerade bei ambulanten Pflegediensten bleiben lebens- und pflegeerfahrene Umschüler oft beim Ausbildungsbetrieb, was zur effektiven Absicherung des betrieblichen Fachkräftebedarfs beiträgt. Die Ausbildung durch ambulante Pflegedienste brach deshalb 2006 komplett ein und reduzierte sich nahezu auf Null. Das Konjunkturpaket II sicherte nicht zuletzt nach Vorschlag des ABVP die Finanzierung des dritten Umschulungsjahrs wieder ab. Darauf hin erreichte die Umschulung in der ambulanten Pflege wieder das alte Niveau. Die Finanzierung über das Konjunkturpaket II soll jedoch zum 31.12.2010 auslaufen.
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ABVP: Der Osten ist nicht auf den Mindestlohn vorbereitet!
Eine Hilfskraft in der Pflege soll mindestens 8,50 € im Westen und 7,50 € im Osten Deutschlands pro geleisteter Arbeitsstunde verdienen. Auf die Empfehlung dieser Mindestlöhne für die rund 800.000 Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen hat sich die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragte Kommission letzte Woche verständigt. Die Empfehlung sieht weiterhin eine schrittweise Erhöhung der Mindestlöhne ab 2012 vor. Es wurde lediglich eine so genannte "Lohnuntergrenze" für ungelernte oder gering qualifizierte Pflegekräfte angesetzt, Pflegefachkräfte und ein- oder zweijährig qualifizierte Pflegehilfskäfte wurden nicht differenziert. Zudem hat das Gefälle zwischen Ost und West eine deutlichere Ausprägung, als der vorgeschlagene Lohnabstand. Pressemitteilung lesen
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Grundlagen der MDK- Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege
Mittlerweile ist die gedruckte Form der vorliegenden Grundlagen der MDK- Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege erhältlich. Die Broschüre kann über den unten stehenden link oder direkt über die Homepage des MDS (www.mds-ev.org) heruntergeladen oder bezogen werden.
Zum Download
Anmerkung: Sie benötigen die aktuelle Version von Adobe Reader® zum öffnen der Broschüre. Hier gelangen Sie zum Download.
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ABVP verabschiedet „Resolution 20-20“ zur bundesweiten Vereinheitlichung des Vergütungsniveaus
Neben dem demografischen Wandel verstärken die unattraktiven Gehälter in den östlichen Bundesländern den dortigen Mangel an Pflegefachkräften. Der Arbeitgeber und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP) fordert die Verantwortlichen der Politik auf, insbesondere in der ambulanten Pflege Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine bundesweite Angleichung der Gehälter in der Pflege ermöglichen. Dazu ist ein mutiger und zielorientierter Schritt in der Vergütung der Häuslichen Krankenpflege durch die Krankenkassen erforderlich. Die Landesmitgliederversammlung des ABVP in Thüringen hat eine entsprechende Resolution verabschiedet und appelliert an die Verantwortlichen der Kostenträger und der Politik, sich den verschärften Problemen jetzt zu stellen. Pressemitteilung lesen
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Schiedsspruch in Bayern zu Vergütung der Häuslichen Krankenpflege
Der Arbeitgeber- und Berufsverband Privater Pflege e.V. konnte jetzt in einem Schiedsverfahren in Bayern eine Vergütungserhöhung für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege durchsetzen, eine neue Berechnungsgrundlage schaffen und damit höher als die Liga der Wohlfahrtspflege abschließen. Dennoch bleiben zentrale Fragen mit bundesweiter Bedeutung offen.
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Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. Goseriede 13 30159 Hannover Telefon 05 11 - 515 111 0 Telefax 05 11 - 515 111 8109 E-Mail: dialog@abvp.de
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