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Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V.
Sozialgericht München stoppt Veröffentlichung eines ambulanten Transparenzberichtes
Neben verfassungsrechtlichen Bedenken auch Datenschutz problematisch
München. Nachdem bereits das Sozialgericht (SG) Münster jüngst im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens die Veröffentlichung eines Transparenzberichtes durch die Pflegekassen untersagte, hat nun auch das SG München auf Antrag eines ambulanten Pflegedienstes mit Beschluss vom 27.1.2010 (S 29 P 24/10 ER) den Pflegekassenverbänden in Bayern die Veröffentlichung eines Transparenzberichtes untersagt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass auch analog der Entscheidung des SG Dessau-Roßlau kein Bericht veröffentlicht wird, der nicht auch zweifelsfrei ist. Die Bedenken des SG München sind jedoch noch wesentlich grundsätzlicher. Pressemitteilung lesen
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Ausländische Hilfskräfte: ABVP befürchtet Absenkung des Gesundheitschutzes
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2009 einer Ãnderung der Beschäftigungsverordnung (BeschVO) zugestimmt. Ausländische Arbeitskräfte können in den Haushalten demnach über "hauswirtschaftliche Arbeiten" hinaus auch "notwendige pflegerische Alltagshilfen" erbringen. Pressemitteilung lesen
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Der Pflege geht die Luft aus - Gute Pflege braucht Experten
Fachtagung der Kampagne "Pflegesignal"
Der entscheidende Garant, um den Bedürfnissen der Bevölkerung nach einer qualitativ hochwertigen pflegerischen Versorgung auch zukünftig gerecht zu werden, sind gut ausgebildete, engagierte und motivierte Pflegekräfte. Schon jetzt beklagen die Einrichtungsträger, dass viele Fachkräfte schnell wieder aus ihrem eigentlichen Pflegeberuf aussteigen und sich zudem junge, motivierte Menschen nur noch eher selten für diesen Beruf entscheiden.
Im Rahmen dieser Fachtagung wollen wir uns ein Bild über die derzeitige Fachkräftesituation und den tatsächlichen zukünftigen Fachkräftebedarf verschaffen. Namhafte Referenten aus Wissenschaft, Politik und Praxis beleuchten aus unterschiedlichen Blickwinkeln einige mögliche Lösungsansätze. Gemeinsam mit ihnen erörtern und diskutieren wir Zukunftsperspektiven, wie der drohende Fachkräftemangel abzuwehren und ein möglicher Pflegenotstand aufzuhalten sind.
Der ABVP e.V als Mitorganisator dieser Kampagne freut sich auf eine spannende Diskussion mit Ihnen und lädt Sie zur Veranstaltung herzlich ein.
Download Infobroschüre & Anmeldeformular
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Vorstand des ABVP in Rheinland-Pfalz sucht das Gespräch mit dem MDK
Der MDK in Rheinland-Pfalz (RLP) hat in den vergangenen Wochen für erhebliche Aufmerksamkeit in der Fachpresse gesorgt. Grund hierfür ist die große Anzahl der durch den MDK geprüften ambulanten Pflegedienste, die mit einer Gesamtnote von ausreichend oder schlechter abgeschnitten haben. Der Landesvorstand RLP des ABVP nutzte die Gelegenheit, das offene Gespräch mit dem MDK zu suchen. Gemeinsam mit Herrn Dr. Martin Canzler (MDK RLP) wurden anhand von Negativ-MDK-Berichten die Schwachstellen der aktuellen Prüfkriterien beleuchtet. Der ABVP und der MDK RLP verständigten sich auf eine verbesserte Zusammenarbeit.
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Ergänzung zum Patientenmagazin des ABVP e.V.
Im Zuge der letzten Pflegeversicherungsreform wurden die Geld- und Sachleistungsbeträge in den Pflegestufen dynamisiert. Ab dem 01. Januar 2010 stehen Ihren Pflegekunden höhere Beträge zu. Der nächste Schritt der Dynamisierung findet am 01.01.2012 statt. Bezieher des ABVP e.V.- Patientenmagines finden hier die angepassten Tabellen der einzelnen Leistungen zum Download. Verwenden Sie diese als Einleger für bereits bezogene Patientenmagazine.
Download Beträge ab 01.01.2010
Download Beträge ab 01.01.2012
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ABVP/BAP - Studie 2010: Vergütungsverhandlungen neu ausrichten!
Der ABVP und die BAP-Unternehmensberatung (www.bap-unternehmensberatung.de) starten deutschlandweit flächendeckend die ABVP/BAP-Studie "Verursachungsgerechte Zeiterfassung ambulanter Pflege" (2010). Die Ergebnisse sollen dazu führen, dass die kalkulatorischen Kosten je produktive Pflegestunde in der Pflegevergütung sachgerechter ermittelt werden. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen bilden regelmäßig in der Vergütungsfindung mit Kranken- und Pflegekassen nicht die Basis der Verhandlungen. Vor dem Hintergrund der Mindestlohndebatte, der ortsüblichen Vergütung und des Fachkraftmangels findet insbesondere die Zahlung angemessener Löhne in Verhandlungen mit privaten Trägern keine angemessene Berücksichtigung. Die Reaktion auf die gegenwärtige Situation kann nur durch die Schärfung der kaufmännischen Sichtweise erfolgen. In Kooperation mit der BAP-Unternehmensberatung soll es gelingen, die wichtigen Erkenntnisse der Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zur leistungsgerechten Vergütung vom 29.01.2009 hinsichtlich der Plausibilität von Gestehungskosten und der inhaltlichen Ausgestaltung der Vergütungsregelung auch für ambulante Pflegedienste flächendeckend nutzbar zu machen - auf Basis der Argumentation zum Wirtschaftlichkeitsgebot einerseits und einer verursachungsgerechten Zeiterfassung andererseits.
Die ABVP/BAP-Studie fußt demnach auf folgenden Annahmen: Die tatsächlich angemessenen Stundensätze weichen zwangsläufig von den mit den Kostenträgern vereinbarten Stundensätzen - außer bei Abrechnung nach Zeit - ab. Daraus lässt sich ableiten, dass der wichtigste Parameter für die Bewertung des wirtschaftlichen Erfolges eines Unternehmens neben dem Preis für die zu erbringende Leistung die Einsatz-/ Personalzeit oder auch Personalstunde ist.
In Kürze wird für die im Frühjahr 2010 beginnende Studie das offizielle Teilnahmeverfahren kund geben und mehrere Auftaktveranstaltungen bundesweit durchgeführt werden. Die Teilnahme wird unverbindlich und für ABVP-Mitglieder mit weiteren Vorzügen verbunden sein: Kostenfreie Einblicke in moderne betriebswirtschaftliche Kenntnisse im Rahmen der Auftaktveranstaltungen. Kostenfreie fachkundige Betreuung während der Studie von der BAP-Unternehmensberatung, dem ABVP e.V. und weiteren Kooperationspartnern. Kostenfrei einen vollständigen Satz SGB V-Behandlungspflegestandards in Fließtext zur Implementierung in den eigenen Pflegedienst. DZE-Zeiterfassungssoftware für Dienstplanung, Zeiterfassung, Stundenabrechnung, Statistische Auswertung, Kennzahlen, Controlling zu einem Vorzugspreis von nur 450,00 € (Normalpreis 850,00 €). Info In Verbindung mit dem Erwerb von DZE ein kostenloses Seminar über "betriebswirtschaftliche Grundlagen in ambulanten Pflegediensten" sowie eine Einführung in die DZE-Software. Kostenfreie Nutzung der gewonnen Erkenntnisse - Schaffen Sie Synergien in Ihrer Leistungserbringung!
Für weitere Informationen richten Sie Ihre Rückfragen bitte an: Volker Münch, BAP Unternehmensberatung, (06104) 973 579, eMail: bapberatungsservice@t-online.de
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ABVP-Umfrage zum Lohnniveau in Ihrer Region
Helfen Sie mit, dass wir für Sie besser argumentieren können. Um gerade im Rahmen von Bandbreiten bei der Ortsüblichkeit gegenüber Kassenverbänden aufzutreten, ist eine allgemeine Übersicht an tatsächlich gezahlten Löhnen erforderlich. Daher bitten wir Sie sich an einer kleinen Umfrage zu beteiligen. Die Beantwortung geht schnell. Ziel ist es, dass Niveau vor Ort zu erfassen und darüber hinaus auch Ihnen als Infopool beratend zur Verfügung zu stellen: Hier Sie finden ein einseitiges Umfrageformular "Ortsüblicher Lohn"
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Schiedsspruch in Bayern zu Vergütung der Häuslichen Krankenpflege
Der Arbeitgeber- und Berufsverband Privater Pflege e.V. konnte jetzt in einem Schiedsverfahren in Bayern eine Vergütungserhöhung für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege durchsetzen, eine neue Berechnungsgrundlage schaffen und damit höher als die Liga der Wohlfahrtspflege abschließen. Dennoch bleiben zentrale Fragen mit bundesweiter Bedeutung offen.
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Dynamisierung der Sachleistungsbeträge im SGB XI
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Bundesmitgliederversammlung 2009
Hochkarätige Fachvorträge
Am 19. November fand die diesjährige Bundesmitgliederversammlung im geschichtsträchtigen Eisenach statt. Hochkarätige Vorträge, Neuwahlen und einige Satzungsänderungen standen auf dem Programm. Jürgen Brüggemann vom MDS e.V., Dipl.- Sozialpädagoge Claus Fussek und Dirk Wiederhold als Vertreter der Pflegepraxis referierten über die aktuelle Entwicklung der ambulanten Pflege. Im Vordergrund stand die Veröffentlichung der MDK-Prüfberichte, betrachtet aus unterschiedlichen Perspektiven. Claus Fussek betonte unter großem Beifall die hohe gesellschaftliche Bedeutung der ambulanten Pflege.
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Dirk Wiederhold zum neuen Vorsitzenden gewählt
Da Frau Susanne Steinröhder bereits vor einigen Monaten in das Hauptamt des ABVP e.V. gewechselt ist und Herr Dieter Bettendorf aus zeitlichen Gründen seine herausragende Tätigkeit im geschäftsführenden Vorstand leider nicht mehr ausüben kann, standen 2 Neuwahlen auf der Tagesordnung. Der ABVP e.V. freut sich, Herrn Dirk Wiederhold als neuen Vorsitzenden begrüßen zu dürfen. Herr Wiederhold gilt als ausgesprochener Experte der ambulanten Pflegebranche und möchte den bereits eingeschlagenen Erfolgsweg seiner Vorgänger weiterführen und ausbauen. Außerdem begrüßen wir Frau Monika Hamester, die die zweite vakante Position im geschäftsführenden Vorstand übernimmt. Mit Frau Hamester gewinnt der ABVP e.V. ein langjähriges, sehr engagiertes Mitglied für seine Führungsarbeit. An dieser Stelle möchten wir Frau Steinröhder und Herrn Bettendorf für ihre langjährige und hervorragende Arbeit im geschäftsführenden Vorstand danken. Ebenso Frau Martina Lippert, die kommissarisch die Führung des Verbandes übernahm und Großartiges leistete.
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Umsetzung der Veröffentlichung von MDK-Prüfberichten/DatenClearingStelle
Die flächendeckende Umsetzung der vollständigen ambulanten MDK-Qualitätsprüfung inklusive der Transparenzkriterien, sowie die damit verbundene Veröffentlichung steht unmittelbar bevor.
Für die technische Umsetzung der Übermittlung von Ergebnissen einer MDK-Prüfung,um daraus einen für die Veröffentlichung bestimmten Bericht zu erstellen, wurde eine so genannte DatenClearingStelle (DCS) eingerichtet. Der ABVP e.V. informiert Sie über die wichtigsten Abläufe hinsichtlich der MDK-Schulnoten und ihrer Bearbeitungsmöglichkeit.
Rundschreiben des ABVP e.V.
Handbuch der DatenClearingStelle zum Download (Stand 15.12.2009)
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Gemeinsame Klage des ABVP und VDAB gegen die Umsetzung der QPR
Am 30. Juni diesen Jahres hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die überarbeiteten Qualitätsprüfrichtlinien (QPR) nach § 114 SGB XI des GKV-Spitzenverbandes genehmigt. Dies geschah, obwohl die Gespräche zwischen den Leistungserbringerverbänden und Leistungsträgerverbänden noch nicht beendet waren und das Beteiligungsrecht der Leistungserbringerverbände noch nicht ausreichend umgesetzt war.
So haben der ABVP und andere Leistungserbringerverbände immer wieder nachhaltig gefordert, den Verbänden auch die interne MDK- Prüfanleitung (stationär und ambulant) als Bestandteil der QPR zur Stellungnahme zur Verfügung zu stellen, da diese letztlich die Grundlage für die Durchführung der Prüfung durch den MDK darstellen. "Leider wurde uns dieses verwehrt. Der ABVP sieht sich in der Verantwortung auf das Beteiligungsrecht zu bestehen, da dies die einzige Möglichkeit ist, auf die Interpretation durch den MDK angemessen Einfluss zu nehmen." äußert sich dazu ABVP Bundesgeschäftsführerin Susanne Steinröhder. Da man sich in den Verhandlungen seitens der Kostenträger nicht darauf verständigen konnte, den Verbänden die MDK-Prüfanleitung zur Stellungnahme zur Verfügung zu stellen, haben der ABVP und der VDAB Anfang November 2009 beim Sozialgericht Essen Klage gegen die QPR eingereicht, um eine Klärung der Sachlage zu erreichen.
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Das Patientenmagazin ist wieder da!
Weit mehr als 500.000 interessierte Leser haben uns in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sich unser "Patientenmagazin" sehr gut bewährt hat. Im Rahmen unserer Initiative "Wir haben uns viel vorgenommen" haben wir uns daher entschlossen, dieses Informationsheft erneut aufzulegen.
Die Broschüre hat sich im Pflegealltag als besonders hilfreich erwiesen. Sie ist in leicht verständlicher Sprache formuliert, so dass Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend, fachkundig und aktuell über das Pflegeversicherungsgesetz informieren können.
Die Neuauflage beinhaltet alle Änderungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes aus 2008, sowie die Änderungen der Sach- und Geldleistungsbezüge bis ins Jahr 2012.
Bestellen Sie die Broschüre für Ihren Pflegedienst und weisen Sie hierdurch bei jeder Weitergabe auf die qualifizierte Beratung und Kompetenz Ihres ambulanten Pflegedienstes hin.
Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Patienteninformation, z. B. die Möglichkeit eines individuellen Werbeeindruckes für Ihren Pflegedienst, erhalten Sie in unserer Bundesgeschäftsstelle oder bei unserem Medienpartner.
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Umfrage zum Lohnniveau in Ihrer Region
Helfen Sie mit, dass wir für Sie besser argumentieren können!
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CareFair Germany 2010
Seien Sie dabei auf dem erfolgreichsten Pflegekongress Deutschlands. Kostenloses ABVP Vortragsprogramm im Forum.
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Liebe Mitglieder,
Sie erreichen unsere Bundesgeschäftsstelle:
Mo. - Do. 9.00 - 17.00 Uhr Fr. 9.00 - 13.00 Uhr durchgehend.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
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Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. Goseriede 13 30159 Hannover Telefon 05 11 - 515 111 0 Telefax 05 11 - 515 111 8109 E-Mail: dialog@abvp.de
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