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Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V.
3. Bericht zur Qualität der Pflege veröffentlichtDer Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) und der GKV-Spitzenverband haben am 24. April in Berlin den dritten Pflege-Qualitätsbericht vorgestellt.
Die Qualität der Pflege in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten habe sich im Vergleich zum Bericht aus dem Jahr 2007 verbessert. Fortschritte im ambulanten Bereich habe es vor allem bei der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung sowie der Inkontinenzversorgung gegeben. Verbesserungsbedürftig im ambulanten Bereich ist laut Bericht die Versorgung von Menschen mit Demenz.
Zum QualitätsberichtSeminar: Pflegeleistungen mit DTA elektronisch abrechnenVerwaltungsaufwand minimieren - Leistungen effizient abrechnen - Zeit gewinnen
Leistungen im SGB XI und V sind zukünftig verpflichtend per elektronischem Datenaustausch (DTA) an die Kostenträger zu übermitteln. Pflegedienste müssen sich auf die notwendigen organisatorischen und technischen Bedingungen einstellen. Mit Hilfe der angebotenen Veranstaltung werden praxisorientierte und inidviduelle Lösungen für Pflegedienste aufgezeigt. Anhand von Beispielen und erprobten Abläufen bzw. technischen Ansätzen können Optionen für die reibungslose Gestaltung der zukünftigen Abrechnung per DTA thematisiert werden. Darüber hinaus können etwaige Fallstricke bereits im Vorfeld genannt und vermieden werden. Zur SeminarbeschreibungZum AnmeldeformularAnerkennungsgesetz tritt in KraftAm 01. April 2012 ist das sogenannte Anerkennungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen) in Kraft getreten. Für Personen, die im Ausland einen Beruf erlernt oder studiert haben, soll es in Zukunft einfacher werden, in diesem Beruf auch in Deutschland zu arbeiten. Es gibt einen Rechtsanspruch darauf, dass der Antrag unabhänngig von der Staatsangehörigkeit innerhalb von drei Monaten geprüft wird.
Weitere Informationen - insbesondere zu der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und den zuständigen Behörden - finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de .
Text des Anerkennungsgesetzes als DownloadMindestlohn in der PflegeNach der sog. Pflegearbeitsbedingungsverordnung (PflegeArbbV) gilt seit dem 01.01.2012 für die Beschäftigen in der Pflege ein Mindestlohn von 8,75 € pro Stunde (West) bzw. 7,75 € pro Stunde(Ost).
Ab dem 01.07.2013 wird dieser Mindestlohn um 0,25 € erhöht auf dann 9,00 € (West) bzw. 8,00 (Ost). Text der PflegeArbbV als Download |
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